Zusammenfassung
Das Lehrbuch vermittelt Anfängern das nötige Rüstzeug für das Rechtsgebiet des Europarechts und ermöglicht Fortgeschrittenen eine rasche Wiederholung des essentiellen Lernstoffs.
Der Autor gibt einen konzentrierten Überblick über die verschiedenen Regelungsmaterien, wobei neben der geschichtlichen Entwicklung und der Beschreibung der Struktur der Europäischen Union und des Unionsrechts auch die zivilrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Aspekte des Europarechts besondere Beachtung erfahren. Übungsfälle erleichtern den Einstieg in die europarechtliche Fallbearbeitung.
Das Werk widmet sich weiter der europäischen Wirtschafts-, Finanz- und Staatsschuldenkrise, die wohl ihren krisenhaften Scheitelpunkt überschritten hat, sowie den gegenwärtigen Herausforderungen durch das Austrittsgesuch des Vereinigten Königreichs und durch die Flüchtlingsbewegungen nach Europa. Damit rüstet es die Studierenden für aktuelle Debatten, die auch im Examen Relevanz erlangen können.
Der Autor
Prof. Dr. Stephan Hobe, LL.M. ist Inhaber eines Lehrstuhls für Völkerrecht, Europarecht, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht und Jean-Monnet-Professor für das Recht der Europäischen Integration an der Universität zu Köln.
- 401–407 Sachverzeichnis 401–407
- 408–408 Impressum 408–408
4 Treffer gefunden
- „... die Maßnahmen, die insbesondere zur Verbesserung der Warenerzeugung oder Warenverteilung oder aber zur ...” „... vorliegen:635 · Verbesserung der Warenerzeugung bzw. -verteilung oder Förderung des technischen oder ...” „... , · Unerlässlichkeit derWettbewerbsbeschränkung für die Erreichung der angestrebten Verbesserungen, · wesentlicher ...”
- „... beständiges, nicht inflationäres Wachstum, ein hohes Maß an Umweltschutz und eine Verbesserung der ...” „... begünstigt. Zur Verbesserung der Umsetzung dieser Ziele wurde innerhalb des Ministerrates ein Rat für ...” „... zur EZB, einen kontinuierlichen Meinungsaustausch über die gesamtwirtschaftliche Situation fördern.538 ...”
- „... Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen und dem Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse ...” „... sein. Obwohl die Verbesserung und Spezifizierung dieser Leitlinien Teil des Mandats des ...” „... verfahrensrechtliche Verbesserungen erfahren hat. Mangels Aufnahme von Leitlinien, wie sie noch im Amsterdamer ...”